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   BFH, 05.11.1970 - V R 57/67   

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https://dejure.org/1970,842
BFH, 05.11.1970 - V R 57/67 (https://dejure.org/1970,842)
BFH, Entscheidung vom 05.11.1970 - V R 57/67 (https://dejure.org/1970,842)
BFH, Entscheidung vom 05. November 1970 - V R 57/67 (https://dejure.org/1970,842)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 475
  • BStBl II 1971, 475
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.03.1967 - V 54/64

    Vorausssetzungen für das Vorliegen von durchlaufenden Posten

    Auszug aus BFH, 05.11.1970 - V R 57/67
    Entgegen der Auffassung der Steuerpflichtigen kann bei der Entscheidung, ob § 5 Abs. 3 UStG 1951 anzuwenden ist, nicht auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise abgestellt werden (BFH-Urteil V 54/64 vom 2. März 1967, BFH 88, 306, BStBl III 1967, 377).
  • BFH, 11.08.1966 - V 13/64
    Auszug aus BFH, 05.11.1970 - V R 57/67
    Dazu ist erforderlich, daß beide Teile, abgesehen von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen, den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrags erfahren (BFH-Urteile V 13/64 vom 11. August 1966, BFH 86, 721, BStBl III 1966, 647; V 239/64 vom 24. August 1967, BFH 89, 494, BStBl III 1967, 719; V R 104/66 vom 4. Dezember 1969, BFH 97, 449, BStBl II 1970, 191).
  • BFH, 24.08.1967 - V 239/64

    Voraussetzungen für die Anerkennung von Rechtsanwaltskosten bei Behörden als

    Auszug aus BFH, 05.11.1970 - V R 57/67
    Dazu ist erforderlich, daß beide Teile, abgesehen von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen, den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrags erfahren (BFH-Urteile V 13/64 vom 11. August 1966, BFH 86, 721, BStBl III 1966, 647; V 239/64 vom 24. August 1967, BFH 89, 494, BStBl III 1967, 719; V R 104/66 vom 4. Dezember 1969, BFH 97, 449, BStBl II 1970, 191).
  • BFH, 04.12.1969 - V R 104/66

    Durchlaufender Posten - Wissen des Zahlungsverpflichteten - Weiterleitung

    Auszug aus BFH, 05.11.1970 - V R 57/67
    Dazu ist erforderlich, daß beide Teile, abgesehen von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen, den Namen des anderen und die Höhe des gezahlten Betrags erfahren (BFH-Urteile V 13/64 vom 11. August 1966, BFH 86, 721, BStBl III 1966, 647; V 239/64 vom 24. August 1967, BFH 89, 494, BStBl III 1967, 719; V R 104/66 vom 4. Dezember 1969, BFH 97, 449, BStBl II 1970, 191).
  • BFH, 13.10.1960 - V 294/58 U

    Entstehung und Fälligkeit der Umsatzsteuerschuld bei der Besteuerung nach den

    Auszug aus BFH, 05.11.1970 - V R 57/67
    Das FA hat von sich aus in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) und BFH die Aufwendungen der Auftraggeber für Sterbeurkunden und Friedhofs- und Krematoriumsgebühren als durchlaufend angesehen (RFH-Urteil VA 92/31 vom 21. Dezember 1931, Mrozek-Kartei, UStG 1926 § 1 Nr. 1 Rechtsspruch 224; BFH-Urteil V 294/58 U vom 13. Oktober 1960, BFH 71, 614, BStBl III 1960, 478).
  • BFH, 05.03.1970 - V R 82/66

    Tatsachen von einigem Gewicht - Absolute Abgrenzungsweise - Relative

    Auszug aus BFH, 05.11.1970 - V R 57/67
    Sollte sich für die Streitjahre 1961/1962 ergeben, daß die noch nachzufordernde Umsatzsteuer unterhalb der vom Senat aufgestellten Gewichtigkeitsgrenzen bleibt (vgl. zuletzt BFH-Urteil V R 82/66 vom 5. März 1970, BFH 99, 164, BStBl II 1970, 586 ), wird insoweit der Klage stattzugeben sein.
  • BFH, 17.07.1969 - V 204/65

    Verkaufsagent - Verkauf von Tankanlagen - Mitwirkung des Werkunternehmers -

    Auszug aus BFH, 05.11.1970 - V R 57/67
    Die Annahme eines durchlaufenden Postens setzt voraus, daß sich der Unternehmer auf eine Vermittlungstätigkeit beschränkt und die von ihm vermittelte Leistung, wirtschaftlich gesehen, nicht Teil einer Gesamtleitung ist, die einheitlich vom Unternehmer erbracht wird (dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - V 204/65 vom 17. Juli 1969, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 97 S. 97 - BFH 97, 97-, BStBl II 1970, 24).
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.11.2023 - 2 K 2111/22

    Überlassen von Kühlräumen/Kühlzellen und Räumlichkeiten für die Trauerfeier als

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (Urteil vom 5. November 1970 - V R 57/67) sei weiterhin anwendbar.

    Ungeachtet des Urteils des BFH vom 5. November 1970 - V R 57/67 sei jedoch auch die jüngere Rechtsprechung des BFH und des Europäischen Gerichtshofs -EuGH- zur Frage der Einheitlichkeit der Leistung heranzuziehen.

    Dies führt entgegen der damaligen Auffassung des BFH (Urteil vom 5. November 1970 - V R 57/67, Entscheidungen des BFH -BFHE- 100, 475) auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des BFH und des EuGH jedoch nicht zur Annahme von selbstständigen Einzelleistungen.

  • BFH, 29.01.1987 - V R 53/76

    Geldspielautomat - Steuerbarer Umsatz - Entgelt - Spielen - Schätzung des

    Wie der Senat bereits entschieden hat, darf die Anerkennung durchlaufender Posten nicht - statt auf die Orientierung am gesetzlichen Tatbestand - auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise abgestellt werden (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1970 V R 57/67, BFHE 100, 475).
  • FG Münster, 10.12.2013 - 15 K 2774/12

    Frage der umsatzsteuerrechtlichen Erfassung der Gebühr für eine zweite

    Die Annahme eines durchlaufenden Postens setzt voraus, dass sich der Unternehmer auf eine Vermittlungstätigkeit beschränkt und die von ihm vermittelte Leistung, wirtschaftlich gesehen, nicht Teil einer Gesamtleistung ist, die einheitlich vom Unternehmer erbracht wird (BFH-Urteil vom 05.11.1970 V E 57/67, BFHE 100, 475, HFR 1971, 105).
  • BFH, 20.07.1982 - VIII R 143/77

    Sozialversicherung - Arbeitgeberanteil - Betriebsausgaben - Hausgewerbetreibender

    Voraussetzung für die Annahme eines durchlaufenden Postens ist allerdings, daß der Arbeitgeberanteil den Auftraggebern gesondert in Rechnung gestellt und ferner, daß er als solcher namens der Auftraggeber an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1965 V 241/63 U, BFHE 84, 452, BStBl III 1966, 162; vom 4. Dezember 1969 V R 104/68, BFHE 97, 449, BStBl II 1970, 191, und vom 5. November 1970 V R 57/57, BFHE 100, 475, die beiden letzteren zu § 5 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes 1951, der weitgehend übereinstimmt mit § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG).
  • BFH, 15.09.1994 - XI R 51/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung

    Die Einzelleistungen sind umsatzsteuerrechtlich im allgemeinen auch jeweils eigenständig zu beurteilen und stehen zueinander nicht im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung (vgl. BFH- Urteil vom 5. November 1970 V R 57/67, BFHE 100, 475; ferner Urteil vom 14. April 1983 V R 3/79, BFHE 138, 260, BStBl II 1983, 491).
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